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Das Grundpfandrecht ist ein dingliches Recht, das auf einem Grundstück oder einer Immobilie lastet und das einer Person oder einer Institution das Recht gibt, das Grundstück oder die Immobilie zu belasten oder zu veräußern. Es dient der Sicherung von Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Krediten oder Darlehen, und wird im Grundbuch eingetragen. Das Grundpfandrecht hat Vorrang vor anderen Belastungen und Rechten, die auf dem Grundstück oder der Immobilie lasten, und ist damit für Dritte, wie beispielsweise Gläubiger, durchsetzbar. Das Grundpfandrecht kann auf unterschiedliche Art und Weise ausgestaltet werden, beispielsweise als Hypothek oder als Grundschuld.

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