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Eine Hypothek ist im rechtlichen Sinn ein Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung ins Grundbuch belastet wird. In der Praxis ist die Hypothek heute weitgehend durch die Grundschuld ersetzt, die ihr ähnlich ist. Die Grundschuld ist jedoch leichter zu handhaben, da sie zum Beispiel nicht gelöscht werden muss, wenn das Darlehen zurückgezahlt wurde.

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