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Erb Ers Ert

Bei der Erbpacht handelt es sich um eine besondere Art des Grundvermietungsvertrags. Dieser besagt, dass ein Grundstück einem Pächter dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug zur jährlichen oder einmaligen Zahlung eines Entgelts an den Eigentümer des Grundstücks darf der Pächter das Grundstück für einen bestimmten Zeitraum benutzen, Kosten für Unterhalt und Instandhaltung des Grundstücks tragen und bei Bedarf Umbaumaßnahmen vornehmen. Darüber hinaus hat der Pächter das Recht, das Grundstück bei Bedarf zu verkaufen oder zu verschenken und kann auch Erben schaffen, die die Pacht nach ihm übernehmen.

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