Ein Bürgschaftsvertrag ist eine Vereinbarung, in der sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, für die Verpflichtungen einer anderen Person (des Darlehensnehmers) einzustehen, falls dies nötig werden sollte. Der Bürge übernimmt damit die Haftung für die Schulden des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber. Durch diese Art von Sicherheit fühlt sich der Darlehensgeber in seiner Kreditvergabe an den Darlehensnehmer stärker abgesichert, da er im Falle von Zahlungsverzögerungen oder -verweigerungen des Darlehensnehmers auf den Bürgen zurückgreifen kann.