Klimafreundlicher Neubau: umweltfreundlich zu bauen oder eine Immobilie altersgerecht anzupassen, eröffnet die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Fördermitteln oder vergünstigten Krediten, insbesondere für ein klimafreundliches Neubau. Ab sofort ist es wieder möglich, Anträge bei der staatlichen KfW-Bank zu stellen, die nach einer vorherigen Unterbrechung im Dezember 2023 nun wieder staatliche Unterstützung für ausgewählte Bauprojekte oder Hauskäufe anbietet, mit besonderem Fokus auf Programme für besonders ökologische Neubauten.
Die Antragsstellung für diese Förderung ist ab sofort eröffnet. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen, Privatpersonen sowie Kommunen und Landkreise, die die Anforderungen des Effizienzhaus 40-Standards erfüllen, können über die KfW-Bank vorteilhafte Darlehen mit einem Zinssatz ab 1,15 Prozent beantragen, bei einer maximalen Kreditsumme zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro. Dieses Angebot gilt sowohl für den Neubau als auch den Ersterwerb eines Gebäudes bis zu einem Jahr nach Fertigstellung.
Die Antragsstellung ist ab sofort möglich. Wer die Vorgaben des sogenannten Efizienthaus 40-Standards erfüllt, kann über die KfW-Bank günstige Darlehen erhalten – mit einem Zinssatz ab 1,15 Prozent und einer maximalen Kreditsumme zwischen 100.000 Euro und 150.000 Euro.
Das Angebot richtet sich an Investoren, Genossenschaften, Unternehmen sowie Privatpersonen und gilt sowohl für den Neubau als auch den Ersterwerb eines Gebäudes bis zu einem Jahr nach Fertigstellung. Auch Kommunen und Landkreise können
KfW 297, 298 - Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Förderkredit mit einem effektiven Jahreszins ab 1,15 %
- für den Neubau und Erstkauf von Wohnungen angeboten
- Die Kreditsumme pro Wohnung kann bis zu 150.000 Euro betragen und gilt sowohl
- für Privatpersonen als auch Unternehmen und andere Investoren
- Die Laufzeit des Kredits kann bis zu 35 Jahre betragen, wobei die Zinsbindung auf bis zu 10 Jahre festgelegt werden kann.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung, da sie von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängig ist.
Was wird gefördert?
Klimafreundlicher Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Folgende Stufen werden Gefördert.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude
Ein Wohngebäude wird als förderfähig eingestuft, wenn es
- die Effizienzhaus-Stufe 40 gemäß den technischen Mindestanforderungen erreicht
- während es über seinen Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt wird
- ohne Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Kriterien können von einem Energieeffizienzexperten geplant und überprüft werden.
Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude – mit QNG
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
- die Effizienzhaus-Stufe 40 gemäß den technischen Mindestanforderungen erfüllt
- die Kriterien des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat erfüllt und
- nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.
Diese Vorgaben können von Energieeffizienzexperten und Nachhaltigkeitsberatern überprüft werden.
In beiden Stufen fördert die KfW folgende Maßnahmen:
- den Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten.
- die fachkundige Planung und Begleitung der Bauprojekte durch Energieeffizienzexperten und Nachhaltigkeitsberater.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung
Dieses Förderprodukt ist nicht geeignet für:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Kauf eines Grundstücks
Wer wird gefördert?
KfW unterstützen alle, die ihr Geld in umweltfreundliche Neubauten investieren. Dazu zählen:
- Privatpersonen, zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer
- Wohneigentumsgemeinschaften
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Vermieterinnen und Vermieter
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- soziale Organisationen und Vereine
Konditionen
Finanzierungsmöglichkeiten und Laufzeit
Es stehen zwei Arten der Finanzierung zur Auswahl:
1. Annuitätendarlehen
Mit einem Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) lediglich Zinsen – danach gleichbleibende monatliche Ratenzahlungen”.
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
Laufzeit
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Zinsbindung
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Tilgungsfreie
Anlaufzeit |
Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins) |
---|---|---|---|
4 bis 10 Jahre
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10 Jahre
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1 bis 2 Jahre
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1,14 % ( 1,15 %)
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11 bis 25 Jahre
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10 Jahre
|
1 bis 3 Jahre
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1,98 % ( 2,00 %)
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26 bis 35 Jahre
|
10 Jahre
|
1 bis 5 Jahre
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2,11 % ( 2,13 %)
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Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
Laufzeit
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Zinsbindung
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Tilgungsfreie
Anlaufzeit |
Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins) |
---|---|---|---|
4 bis 10 Jahre
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10 Jahre
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1 bis 2 Jahre
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1,14 % ( 1,15 %)
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11 bis 25 Jahre
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10 Jahre
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1 bis 3 Jahre
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1,98 % ( 2,00 %)
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26 bis 35 Jahre
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10 Jahre
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1 bis 5 Jahre
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2,11 % ( 2,13 %)
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2. Fälligkeitsdarlehen
Bei einem fälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit ausschließlich die Zinsen und tilgen am Ende den gesamten Kreditbetrag in einer einzigen Zahlung.
Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
Laufzeit und Zinsbindung
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Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins) |
---|---|
4 bis 10 Jahre
|
2,18 % ( 2,20 %)
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Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
Laufzeit und Zinsbindung
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Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins) |
---|---|
4 bis 10 Jahre
|
2,18 % ( 2,20 %)
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Kredithöhe
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.
Auszahlung
- Sie bekommen die volle Kreditsumme von 100 % ausgezahlt
- Innerhalb von 12 Monaten nach Genehmigung können Sie den Kredit entweder auf einmal oder in Teilbeträgen abrufen. Es besteht die Möglichkeit, den Zeitraum um höchstens 24 Monate zu verlängern
- Ab dem 13. Monat erheben wir eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag.
Vorzeitige Rückzahlung
- Es besteht die Möglichkeit, den gesamten noch ausstehenden Kreditbetrag vorzeitig zurückzuzahlen. Hierfür wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
- Zwischentilgungen sind nicht möglich.
Wie funktioniert die Beantragung der KfW Förderung?
1. Beauftragen Sie einen Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Um klimafreundlich zu bauen, ist umfangreiches Fachwissen erforderlich. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, sollten Sie besonders qualifizierte Experten zur Planung und Baubegleitung hinzuziehen:
- eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Energieeffizienz
- einen Berater oder eine Beraterin für Nachhaltigkeit (nur bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“)
Ihr Experte oder Ihre Expertin für Energieeffizienz erstellt auch die “Bestätigung zum Antrag” (BzA) für Sie. Diese Bestätigung wird benötigt, wenn Sie den Förderkredit beantragen möchten.
2. Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Bevor Sie sich für den Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag entscheiden, ist es ratsam, vorher ein Finanzierungsgespräch mit einem Finanzierungspartner zu führen. Hier können Sie auch Ihren Förderkredit beantragen – wir unterstützen Sie gerne dabei! Für das Finanzierungsgespräch sollten folgende Unterlagen bereitliegen:
- Die „Bestätigung zum Antrag“, die von Ihrem Energieeffizienzexperten oder Ihrer Energieeffizienzexpertin erstellt wurde.
- Die Einkommensteuerbescheide der vorletzten und vorvorletzten Jahre (für Anträge im Jahr 2023 die Bescheide von 2021 und 2020) des Ehe- oder Lebenspartners bzw. Alleinerziehenden
- Die Geburtsurkunde aller eigenen Kinder unter 18 Jahren, sowie angenommener Kinder unter gleicher Altersgrenze, welche im Haushalt der Antragsteller oder deren Partner leben
Es sei darauf hingewiesen: Wenn das Finanzierungsgespräch mittels eines KfW-Formulars dokumentiert wird, können im Anschluss erste Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden – beispielsweise mit einem Bauunternehmen. Planungs- und Beratungsleistungen können bereits in Anspruch genommen werden, bevor der eigentliche Antrag gestellt wird.
3 Zusage erhalten
Sobald die Zusage der KfW vorliegt, sind Ihre Fördermittel reserviert. Jetzt können Sie
- den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner unterzeichnen
- und Ihr Bauprojekt starten sowie Liefer- und Leistungsverträge abschließen
- oder die Immobilie erwerben.
4 Bestätigung einreichen
Haben Sie das Bauvorhaben abgeschlossen? Dann reichen Sie möglichst schnell beim Finanzierungspartner die “Bestätigung nach Durchführung” (BnD) ein, welche von Ihrem Energieeffizienzexperten ausgestellt wird.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung vom Bauträger oder Fertighaushersteller.
FAQ
Was ist KfW 297 und KfW 298 Förderprogram?
Die KfW-Programme 297 und 298, auch bekannt als “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude” (KFWG), sind tatsächlich staatlich subventionierte Kredite der KfW zur Förderung von energieeffizienten und nachhaltigen Neubauten. Diese Programme haben zum Ziel, umweltfreundliches Bauen zu unterstützen und den Barrieren für den Bau von klimafreundlichen Wohngebäuden entgegenzuwirken. Durch diese Programme können Bauherren zinsgünstige Kredite erhalten, um energieeffiziente und nachhaltige Wohngebäude zu realisieren.
Wo kann ich den Förderkredit KfW 297/298 beantragen?
Du kannst den Förderkredit entweder direkt bei deiner Hausbank im Rahmen eines Baukredits oder auch über den Bankshop Nord als deinen Finanzierungspartner beantragen. Sowohl deine Hausbank als auch der Bankshop Nord werden dich bei der Antragstellung des Förderkredits unterstützen und dir alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Was versteht man unter einem klimafreundlichen Wohngebäude (KFWG)?
Die Anforderungen an einen klimafreundlichen Neubau nach den Effizienzstandards 40 und die damit verbundene Qualifizierung für die Förderung durch den KfW-Kredit 297 bzw. KfW-Kredit 298. Der Primärenergiebedarf darf dabei einen bestimmten Grenzwert von 40 % nicht überschreiten.
Kombination von KfW 297/298 und KfW 300: Ist das möglich?
Viele KfW-Förderungen lassen sich miteinander kombinieren. Eine Kombination des Kredits KfW 297,298 mit dem Kredit KfW 300 Wohneigentum für Familien ist nicht möglich.
Wie lange dauert es, bis die Fördermittel von der KfW ausgezahlt werden?
Die Dauer bis zur Auszahlung der Fördermittel hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Komplexität des Projekts und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Im Allgemeinen strebt die KfW jedoch an, die Fördermittel innerhalb weniger Wochen nach positiver Prüfung und Bewilligung auszuzahlen.