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Das Fälligkeitsdarlehen ist ein Darlehen, bei dem die Tilgung nicht laufend getilgt wird, sondern erst am Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit sind nur die Zinsen zu entrichten. Dies ergibt einen steuerlichen Vorteil, da mehr Zinsen anfallen und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können. Der Nachteil ist jedoch, dass insgesamt mehr Zinsen gezahlt werden müssen. Üblicherweise bespart man anstatt der Tilgung einen Sparplan (Lebensversicherung, Fondssparer etc.). Wenn die erwirtschaftete Rendite im Sparplan nach Steuern höher ist als die (absetzbaren) Schuldzinsengrundlage dann rechnet sich dieses Modell überzeugend!

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