Der Hauskredit vom Staat Erhalte einen Zuschuss
KfW-Wohneigentumsprogramm
Verbesserungen in der Förderung
Die KfW hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Förderbedingungen für das „Wohneigentum für Familien“-Darlehen verbessert. Diese Verbesserungen sind Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland.
Folgende Änderungen:
- Für Familien mit einem Kind wurde die Einkommensgrenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 10.000 Euro.
- Die Kredithöchstbeträge wurden um bis zu 35.000 Euro angehoben.
DieneuenKonditionenimDetail:
Maximale Kreditbeträge für die Förderstuf „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
KfW-Förderung für Familien
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
- Das Förderdarlehen ab 2,85%
- Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
- Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
- Weniger zurückzahlen: zwischen 12,5 % und 50 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Energieberater oder Baubegleitung