Abnahmeverpflichtung

Der Darlehensnehmer muss das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen lassen, um “Bereitstellungszinsen” zu vermeiden. Diese Bereitstellungszinsen entsprechen meist 3% per anno des nicht abgerufenen Darlehens und können so manchen im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Also: Am besten gleich abrufen!

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