Die Indexmiete ist eine Form der Mietvertragsgestaltung, bei der die Miete vorab vereinbart wird und regelmäßig anhand eines bestimmten Indexes angepasst wird. Der Index wird entsprechend der Verbraucherpreisindizes, des Verbraucherpreisindexes für die Gebiete der Europäischen Union (EU-Vorlaufindex) oder eines anderen vom Eigentümer des Vermietungsobjekts festgelegten Indexes berechnet. Die Anpassung der Miete an den Index erfolgt in regelmäßigen Abständen, in den meisten Fällen jährlich. Ziel der Indexmietvereinbarung ist es, die Miete an die geänderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen, wodurch der Vermieter vor Inflationsverlusten geschützt wird und Mieter sich vor unangemessenen Mieterhöhungen schützen können.