Die Grundschuldbestellung ist der Vorgang, bei dem eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Sicherung von Verbindlichkeiten, wie beispielsweise Krediten oder Darlehen, und wird im Grundbuch eingetragen, um für Dritte, wie beispielsweise Gläubiger, durchsetzbar zu sein. Die Grundschuldbestellung wird von einem Notar vorgenommen, der die Grundschuld in das Grundbuch einträgt und damit für Dritte sichtbar macht. Die Grundschuldbestellung ist ein wichtiger Bestandteil bei der Finanzierung von Immobilien und sollte daher sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Sie ist in der Regel kostenpflichtig und setzt die Unterzeichnung eines Kaufvertrags oder eines Darlehensvertrags voraus.