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Das Grundbuchamt ist eine öffentliche Einrichtung, die für die Führung des Grundbuches zuständig ist. Es ist beim Amtsgericht angesiedelt und verwaltet das Grundbuch, in dem alle Rechte und Belastungen von Grundstücken und Immobilien verzeichnet sind. Das Grundbuchamt ist für die Eintragung von Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Flurstücken zuständig und bearbeitet auch Anträge auf Löschung von Eintragungen im Grundbuch. Das Grundbuchamt ist für jedes Grundstück oder jede Immobilie in Deutschland zuständig und ist öffentlich zugänglich. Die Mitarbeiter des Grundbuchamts sind beim Amtsgericht beschäftigt und werden von einem Grundbuchrichter geleitet.

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