Die Gerichtskosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen, setzen sich in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen. Sie umfassen beispielsweise die Gebühren für den Notar, der die Kaufverträge aufsetzt und beglaubigt, und die Kosten für die Eintragungen ins Grundbuch, wie beispielsweise die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung. Die Höhe der Gerichtskosten hängt dabei in der Regel von der Art und dem Wert der Immobilie ab und beträgt in der Regel ca. 0,5 Prozent des Kaufpreises.