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Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf ein Eigentumsverhältnis, bei dem mehrere Personen gemeinsam über eine Sache verfügen. Im Bereich des Immobilienrechts bezieht sich der Begriff Gemeinschaftseigentum häufig auf die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus oder die Eigentumswohnungen in einem Wohnungsblock. In diesem Fall gehören die Wohnungen und die dazugehörigen Räume, wie beispielsweise Keller, Dachboden oder Waschküche, gemeinsam allen Eigentümern und werden nach festgelegten Regeln genutzt und verwaltet. Das Gemeinschaftseigentum wird in der Regel durch eine Eigentümergemeinschaft vertreten, die die gemeinschaftlichen Interessen wahrnimmt und Entscheidungen trifft.

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