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Eine Gemarkung ist eine kleinere Verwaltungseinheit innerhalb eines Landkreises oder einer Stadt, die in der Regel dem Zweck der Verwaltung von Grundstücken und der Erhebung von Steuern dient. Die Gemarkung ist in der Regel in Flurstücke unterteilt, die durch Flurnummern gekennzeichnet sind und im Grundbuch eingetragen sind. Die Grenzen einer Gemarkung werden durch natürliche oder künstliche Merkmale, wie beispielsweise Straßen, Flüsse oder Wälle, festgelegt und sind in der Regel in amtlichen Karten verzeichnet. Die Gemarkungen haben in Deutschland keine juristische Selbstständigkeit und sind lediglich eine Einheit zur Verwaltung und Steuererhebung.

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