Erbbaurecht ist eine spezielle Art von Rechtsverhältnis, bei dem eine Grundstückseigentümerin (Verpächterin) den Erbbauern (Erbbauberechtigtem) das Recht gibt, auf ihrem Grundstück ein Gebäude zu errichten, zu erhalten und zu nutzen. Der Erbbauberechtigte bezahlt die Erbbauzinsen an die Eigentümerin und erhält dafür das Recht auf ein Gebäude und die damit verbundenen Belastungen, so dass er auf dem Grundstück leben oder ein Gewerbe betreiben kann. Der Erbbauzins ist in der Regel ein dauerhaftes Nutzungsentgelt. Der Erbbau kann abhängig von der Vereinbarung während der Vertragslaufzeit bestimmten Veränderungen unterliegen, während der ursprüngliche Verpachtungsvertrag bestehen bleibt. Während des Erbbauvertrags verbleibt das Eigentum am Grundstück bei der Verpächterin, und die Erbbauberechtigte haftet für den Zustand, in dem sich das Gebäude befindet.