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Eigenbedarf ist ein Grund, warum ein Vermieter den Mietvertrag mit einem Mieter kündigen darf. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter oder ein Familienmitglied des Vermieters das gemietete Objekt selbst nutzen möchte. In diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter eine ordentliche Kündigung zum Ende des Mietverhältnisses aussprechen.

Die Kündigungsfrist für Eigenbedarf beträgt in der Regel drei Monate. Eigenbedarf kann nur geltend gemacht werden, wenn der Vermieter oder ein Familienmitglied des Vermieters tatsächlich das gemietete Objekt selbst nutzen möchte und keine anderen Gründe, wie zum Beispiel finanzielle Interessen, dahinterstehen.

Der Mieter hat das Recht, die Eigenbedarfskündigung anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass sie nicht berechtigt ist. In diesem Fall muss der Vermieter beweisen, dass der Eigenbedarf tatsächlich vorliegt.

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