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Dingliche Sicherheiten sind Gegenstände, die als Sicherheit für eine Verbindlichkeit, zum Beispiel ein Darlehen, hinterlegt werden. Sie dienen dazu, den Gläubiger im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung des Schuldners abzusichern.

Die häufigsten dinglichen Sicherheiten sind Hypotheken, Grundschulden und Pfandrechte.

Hypotheken und Grundschulden sind dingliche Sicherheiten, die auf Immobilien lasten. Sie werden im Grundbuch eingetragen und geben dem Gläubiger das Recht, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die Immobilie zu verkaufen, um seine Forderungen zu begleichen.

Pfandrechte sind dingliche Sicherheiten, die auf beweglichen Gegenständen lasten, wie zum Beispiel Autos oder Maschinen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hat der Gläubiger das Recht, den Gegenstand zu verkaufen, um seine Forderungen zu begleichen.

Dingliche Sicherheiten sind für den Schuldner in der Regel mit einem Verlust von Eigentum verbunden und sollten daher sorgfältig überlegt werden.

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