Eine Dienstbarkeit ist eine Last, die auf einem Grundstück ruht und die dem Eigentümer des Grundstücks die Benutzung einer anderen Immobilie erlaubt oder verbietet.
Eine Dienstbarkeit kann zum Beispiel ein Durchgangrecht, ein Sicht- oder Lichtrecht, ein Wasserrecht oder ein Nutzungsrecht sein.
Dienstbarkeiten werden meist durch notarielle Urkunden oder gerichtliche Beschlüsse begründet und sind im Grundbuch eingetragen. Sie sind Teil des Eigentums an einem Grundstück und werden mit dem Grundstück übertragen, wenn es verkauft wird.
Es ist wichtig, dass der Eigentümer eines Grundstücks über die Dienstbarkeiten informiert ist, die auf seinem Grundstück lasten, da sie Einschränkungen für die Nutzung des Grundstücks bedeuten können.