A B C D E F G H I J K
Ba Be Bo
Bel Ber Beu Bew Bez

Der vom Notar erstellte Vertrag(Beurkundung) wird den beteiligten Parteien vorgelesen und von ihnen in seiner Anwesenheit unterschrieben. Bei Geschäften mit Immobilien ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Käufer und Verkäufer können, wenn der Vertrag vorgelesen wird Fragen stellen. Die Kosten der Beurkundung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie, nicht nach der aufgewendeten Zeit. Der Notar ist verpflichtet, keine Partei zu ergreifen”, und muss beide Seiten neutral beraten damit sind Vertragsabschlüsse abgesichert.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner