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Zinsen, die fällig werden (Bereitstellungszinsen), falls das Darlehen nicht (rechtzeitig) ausbezahlt oder abgerufen wird. Die Bank „reserviert“ die Gelder und eventuell muss sie selbst Zinsen an den Bereitsteller (z. B. Bundesbank oder Pfandbriefkäufer) entrichten – daher fallen hier auch ohne eine Auszahlung des Darlehens bereits Zinsen an. In der Regel tritt dies 3 Monate nach Unterschrift des Darlehensvertrags ein und pro Monat belaufen sich die Kosten ca. 0,25 Prozent des Gesamtbetrags vom ursprünglichen Vertrag. Allerdings kann man vor dem tatsächlichen Unterzeichnen noch versuchen, mit der Bank über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten Bestandsimmobilie und bis zu 18 Monate Neubau zu verhandeln – obwohl es keine Garantie gibt, dass diese Frist so gehalten werden kann.

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