Der Beleihungswert wird vom Kreditgeber einem Vermögensgegenstand zugeordnet und bestimmt die Höhe der möglichen Beleihung. Eine Faustregel besagt, dass der Beleihungswert 80 Prozent des Verkehrswerts beträgt. Dies ist ein Hinweis darauf, wie viel Wert der Gegenstand hat und ob er als Sicherheit akzeptiert wird.