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Baf Bau

Die Baugenehmigung ist gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung für jede Baumaßnahme erforderlich und ohne sie darf nicht mit der Durchführung begonnen werden. In einigen Bundesländern genügt für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere den Wohnungsbau) die Bauanzeige. Als Faustregel kann man sagen, dass sobald in die Außenhülle oder Statik des Gebäudes eingegriffen wird (Deckendurchbrüche, tragende Wände usw.), grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt wird.

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