A B C D E F G H I J K
Ba Be Bo
Baf Bau

Das Bauanzeigeverfahren ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren(Bauanzeige), in dem der Bauherr ein nicht genehmigungsbedürftiges Vorhaben lediglich der Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen muss. Die Bauaufsichtsbehörde kann das Vorhaben bauaufsichtlich prüfen und gegebenenfalls den Baubeginn untersagen, tut sie dies jedoch nicht, so kann der Bauherr nach Ablauf einer Karenzfrist anfangen zu bauen. Durch Zeitablauf entfällt dann die formelle Schranke für das Bauen kraft Gesetzes. Beispielsweise in Niedersachsen muss aber vor Beginn der Baumaßnahme auf eine Bestätigung der Gemeinde gewartet werden, dass die Erschließung gesichert ist und dass die Gemeinde keine vorläufige Untersagung beantragen will.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner