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Auf Aus

Das Eintragen der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch sichert den Anspruch des Käufers auf die Übertragung des Eigentums bis zur endgültigen Bestätigung als neuer Inhaber. Durch das Insichten der Vormerkung wird gewährleistet, dafür zu sorgen, dass der Verkäufer die Immobilie nicht an mehrere Personen gleichzeitig verkauft. Die Vormerkungeingetragen und kann nur von einem Notar wieder gelöscht (ausgetragen) werden.

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