Sie übertragen ein bestehendes Recht auf jemand anderen. Dies kann beispielsweise nützlich sein, wenn Sie Umschuldungen vornehmen. Die Abtretung einer Grundschuld ermöglicht es Ihnen, dies ohne die Eintragung einer neuen Schuld ins Grundbuch zu tun. Allerdings sollten Sie bedenken, dass der neue Gläubiger in der Regel die Bedingungen der abgetretenden Schuld akzeptieren muss (zum Beispiel den Zinssatz oder Nebengebühren). Es ist auch möglich, nur Teile einer Schuld zu übertragen. Abgesehen von Grundschuldrechten können Sie auch Ansprüche und Rechte aus Bausparverträgen oder Lebensversicherungspolicien an jemand anderen abtret.