Der Darlehensnehmer muss das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) auszahlen lassen, um „Bereitstellungszinsen“ zu vermeiden. Diese Bereitstellungszinsen entsprechen meist 3% per anno des nicht abgerufenen Darlehens und können so manchen im Nachhinein teuer zu stehen kommen. Also: Am besten gleich abrufen!