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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine wichtige Dokumentation für das Grundbuchamt und eine Voraussetzung für die Bildung von Sondereigentum. Sie ist unerlässlich für die Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentum oder Teileigentum und die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Wohnung oder jeden Teil. Das Grundstück und das Gebäude sind Gemeinschaftseigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Als selbstständiges Sondereigentum kann gebildet werden an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen auf einem Grundstück oder einem Stellplatz (Raumfiktion), unabhängig davon wo sich der Stellplatz auf dem Grundstück oder im Gebäude befindet. Auch an Flächen, die außerhalb des Gebäudes liegen, kann ein Sondereigentum gebildet werden (Freiflächensondereigentum). Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Wohnung oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume die wirtschaftliche Hauptsache bleiben (Annexeigentum).Hierdurch kann zum Beispiel eine Terrasse einer bestimmten Wohnung zugeordnet werden.

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